Aus den Rathäusern

Wasser/Abwasser – Hinweis bei Eigentümerwechsel

Die Berechnung von Wasser/Abwasser wird über den jeweiligen Eigentümer eines Hauses abgewickelt. Nach einem Hausverkauf sollte daher eine Übergabe...

Die Berechnung von Wasser/Abwasser wird über den jeweiligen Eigentümer eines Hauses abgewickelt.

Nach einem Hausverkauf sollte daher eine Übergabe von dem ehemaligen Eigentümer an den neuen Eigentümer erfolgen.

Eine entsprechende Mitteilung über den Übergabezeitpunkt, sowie den Wasser-Zählerstand zu diesem Übergabedatum benötigt die Gemeinde Altdorf, um eine genaue Wasser-/Abwassergebühren-Endabrechnung erstellen zu können. Gleichzeitig erhält der neue Eigentümer ab diesem Übergabezeitpunkt einen Abschlagsbescheid des Wasserverbrauchs für das verbleibende Jahr.

Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage unter www.altdorf-boeblingen.de unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ – „Formulare“ – „Ummeldung Wasser wg. Eigentumswechsel“.

Selbstverständlich kann im Falle einer Hausverwaltung, Vermietung, Nießbrauch, Tod, u.a. eine andere Person mit Zustelladresse hinterlegt werden, um die Bescheide/Schreiben zu empfangen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Telefon-Nummer 07031/7474-18 – Mail: schulz@altdorf-bb.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Finanzverwaltung

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Ausgabe 19/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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