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Wasser- / Abwassergebühren

1. Meldungen von Veränderungen zur Niederschlagswassergebühr 2. Selbstablesung der Wasserzähler 3. Preisänderung Wasser- und Abwassergebühren...

1. Meldungen von Veränderungen zur Niederschlagswassergebühr

2. Selbstablesung der Wasserzähler

3. Preisänderung Wasser- und Abwassergebühren

1.) Niederschlagswassergebühr für die befestigten und versiegelten Flächen; Meldung von Veränderungen
Die Abwassergebühr setzt sich seit dem 01.10.2009 aus einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr für die befestigten und versiegelten Flächen zusammen. Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist die über den Wasserzähler entnommene Wassermenge. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke.
Auf der Grundlage der von den Grundstückseigentümern gemachten Angaben wurden die Abwassergebühren in dieser Form seit dem 01.10.2009 erhoben und für den Zeitraum bis zum 31.12.2024 abgerechnet. Soweit die auskunftspflichtigen Grundstückseigentümer ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind, mussten die befestigten und versiegelten Flächen geschätzt werden. Bei rechtzeitiger Abgabe der Erklärungen (Lageplan und Berechnungsbogen) entfällt die Schätzung für die Zukunft.
In den Fällen, in denen sich die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr nach der erstmaligen Erfassung geändert haben, bittet die Stadtverwaltung um Mitteilung der Veränderungen. Die Stadtverwaltung bittet also die Grundstückseigentümer darum, alle Zu- und Abgänge an Dach- und Hofflächen, Terrassen und Wegen usw. spätestens innerhalb von einem Monat nach erfolgter Veränderung der Stadtverwaltung zu melden. Anzeigepflichtig sind insbesondere auch alle An-, Um- und Erweiterungsbauten und Zisternen/Flächenentsiegelungen. Letztere schonen die Umwelt und Ihren Geldbeutel.
Anfragen und Meldungen nimmt Frau Öfinger (Tel. 07424/9571-1304, E-Mail: silvia.oefinger@spaichingen.de, Zimmer 1.27) gerne entgegen.
Bitte verwenden Sie zur Meldung einen Lageplan, ein Bestandsdatenblatt Niederschlagswassergebühr (versehen mit der Unterschrift) und einen Berechnungsbogen Niederschlagswassergebühr. Das Bestandsdatenblatt und der Berechnungsbogen können im Internet auf der Homepage der Stadt Spaichingen unter folgendem Pfad heruntergeladen werden.
www.spaichingen.de/de/rathaus/buergerservice-a-z/formulare/.


2.) Selbstablesung bei der Berechnung von Wasser- und Abwassergebühr
für den Abrechnungszeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025
Für den Verbrauchszeitraum vom 01.01.2025 – 31.12.2025 werden demnächst die Wasser- und Abwassergebühren abgerechnet. Hierzu erhalten die Grundstückseigentümer in den nächsten Tagen einen Selbstablesebrief, mit der Bitte, die Wasserzähler abzulesen und den Zählerstand in den angehängten Abschnitt einzutragen. Bitte melden Sie die Zählerstände bis spätestens 05.01.2026. Wenn uns bis dahin kein Stand vorliegt, müssen wir den Verbrauch schätzen. Die Zählerstände übermitteln Sie uns bitte möglichst online unter: www.spaichingen.de/wasser
Falls dies nicht möglich ist, können Sie die Stände auch wie folgt übermitteln:
- durch Einwurf am Rathaus oder frankierte Post an Marktplatz 19, Spaichingen
- per E-Mail unter wasser@spaichingen.de
- per Fax unter 07424/9571-1299
Kunden, bei denen bereits ein digitaler Funkzähler eingebaut wurde, erhalten keinen Selbstablesebrief. Hier werden die Stände über das LoRaWAN-Netz fernabgelesen und automatisch übermittelt.


3.) Gebührenänderungen zum 01.01.2026
Ab dem 01.01.2026 gelten für die Wasser- und Abwassergebühren folgende Preise:
Die Schmutzwassergebühr erhöht sich um 43 Cent von 3,64 € auf 4,07 € pro m³.
Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich um 3 Cent von 45 Cent auf 48 Cent pro m² gebührenpflichtiger versiegelter Fläche.
Die Verbrauchsgebühr beim Wasser bleibt unverändert bei 2,96 € pro m³.
Die Grundgebühr je Zwischenzähler Schmutzwasser beträgt 0,90 € pro Monat.

Erscheinung
Spaichinger Woche
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2025
von Stadt Spaichingen
10.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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