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Wasser-/Abwassergebühren – Abschlag

2. Quartal 2026, fällig zum 30.6.2026 Hinweis für Nichtabbucher Zum 30.6.2026 ist der 2. Abschlag für die Wasser- und Abwassergebühren 2026 fällig. ...

2. Quartal 2026, fällig zum 30.6.2026

Hinweis für Nichtabbucher

Zum 30.6.2026 ist der 2. Abschlag für die Wasser- und Abwassergebühren 2026 fällig.

Geben Sie bitte bei Bezahlung Ihr Buchungszeichen an. Der zu entrichtende Abschlag soll der Stadt zum 30.6.2026 zur Verfügung stehen.

Die Höhe des Abschlags ist auf Ihren Jahresbescheid vom 2.1.2026 ausgewiesen. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine verspätete Abschlagszahlung die Mahngebühren und Säumniszuschläge zur Folge hat.

Für Nichtabbucher ist zu beachten

Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung der Abschlagszahlung. Bitte überweisen Sie die Abschläge unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten der Stadt Krautheim:

  • Sparkasse Neckartal-Odenwald
    IBAN: DE06 6745 0048 0004 0734 09 – BIC: SOLADES1MOS
  • Sparkasse Hohenlohekreis
    IBAN: DE62 6225 1550 0006 4043 18 – BIC: SOLADES1KUN
  • Volksbank Kirnau-Krautheim eG
    IBAN: DE03 6746 1733 0001 0044 09 – BIC: GENODE61RNG
  • Raiffeisenbank Hohenloher Land eG
    IBAN: DE03 6006 9714 0084 1390 05 – BIC: GENODES1IBR

Gerne können Sie uns für zukünftige Zahlungen eine Abbuchungsermächtigung erteilen.

Für Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse, Frau Wolpert, Telefon 06294/98-35/Frau Eminovic, Telefon 06294/98-33.

Erscheinung
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Krautheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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