Am 30. Juni 2025 wird die 2. Abschlagszahlung für Wasser und Abwasser fällig.
Die Abschlagshöhe wurde aufgrund des Vorjahresverbrauches ermittelt. Der vierteljährliche Abschlagsbetrag steht auf der Wasserabrechnung 2024 vom 24.02.2025 auf der 2. Seite.
Wir weisen alle Verbraucher, die noch keine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, darauf hin, den am 30.06.2025 fälligen Abschlagsbetrag rechtzeitig an die Gemeinde Steinenbronn zu überweisen oder bar auf der Gemeindekasse einzuzahlen. Gerne kann noch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden, den Vordruck finden Sie auf unserer Homepage www.steinenbronn.de Ortsrecht, Satzungen u. Formulare SEPA-Lastschriftmandat.
Alle Verbraucher, die bereits eine Bankeinzugsermächtigung für Wasser und Abwasser erteilt haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Die Abschläge werden automatisch zur Fälligkeit abgebucht.
Bitte denken Sie auch an die Selbstkontrolle des Wasserzählers. Nach Erhalt der Jahresbescheide werden immer wieder hohe Verbrauchswerte festgestellt, welche ihre Ursache in bspw. tropfenden Wasserhähnen, undichten Spülkästen, Wasserrohrbrüchen, Defekte an Heizungsanlagen etc. haben können. Dieses Wasser/Abwasser ist vom Grundstückseigentümer zu bezahlen. Um sich vor solchen Überraschungen zu schützen, empfiehlt es sich, die Zählerstände regelmäßig, nicht nur zur Jahresablesung, zu kontrollieren und zu notieren. Im Falle eines Defekts können Sie so relativ schnell reagieren und höhere Nachzahlungskosten vermeiden.
Ihr Bürgermeisteramt