Am 30. April 2025 wird die erste Vorauszahlung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Abschlagszahlung errechnet sich aus dem Verbrauch 2024.
Wir weisen auf diesen Termin hin und bitten um fristgerechte Zahlung.
Bitte beachten Sie, dass generell keine Fälligkeitsanzeigen mehr für die Vorauszahlungen verschickt werden.
Die Höhe des Betrages, der zum Fälligkeitstermin zu überweisen ist oder – sofern ein Lastschriftmandat erteilt wurde – eingezogen wird, ist aus der Endabrechnung 2024 ersichtlich.
Bürgermeisteramt
- Gemeindekasse -
Es wird immer wieder festgestellt, dass teilweise Frischwasser ungenutzt (z. B. durch Defekte an Heizungsanlagen, an der Toilettenspülung oder durch Leitungsschäden) verloren geht. Dies wird oft erst bemerkt, wenn eine überhöhte Wasserrechnung am Ende des Jahres auf einen Wasserverlust hinweist. Deshalb empfehlen wir Ihnen, auch während des Jahres den Wasserzähler abzulesen und den Verbrauch zu kontrollieren. So kann ein Mangel an der Hausinstallation frühzeitig erkannt und behoben werden.
Ein einfacher Tipp: Wenn alle Wasserentnahmestellen im Haus geschlossen sind, darf sich das Rädchen mit dem roten Dreieck (ohne Zahlen) nicht bewegen.