Die erste Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren für den Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. März 2026 ist am Dienstag, 31. März 2026 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Abschlagszahlung entnehmen Sie bitte Ihrem Jahresbescheid für das Jahr 2026 vom 5. März 2026. Bitte beachten Sie, dass für die vierteljährlichen Abschlagszahlungen grundsätzlich keine gesonderten Zahlungsaufforderungen verschickt werden.
Wir bitten alle Abgabenpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, um pünktliche Überweisung, da ansonsten Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen.