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Kommunalpolitik

Wasser- und Abwassergebühren Abschlag für das 1. Quartal 2026fällig am 15.03.2026

Am 15. März 2026 ist der erste Abschlag auf Wasser- und Abwassergebühren 2026 fällig. Die Höhe des Abschlags entnehmen Sie bitte der Jahresendabrechnung...

Am 15. März 2026 ist der erste Abschlag auf Wasser- und Abwassergebühren 2026 fällig.

Die Höhe des Abschlags entnehmen Sie bitte der Jahresendabrechnung 2025 vom 13.02.2026 bzw. Ihrem letzten Vorauszahlungs-Bescheid.

Wir bitten alle Selbstzahler um Beachtung, da bei einer verspäteten Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.

Bei den Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse Altbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bitte sorgen Sie für eine Deckung Ihrer Konten.

Da auch wir nicht gerne Mahnungen verschicken, empfehlen wir allen Selbstzahlern, ebenfalls ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sie vermeiden damit den Ärger über unnötige Mahngebühr und vergessen keinen Zahlungstermin.

Einen Vordruck des SEPA-Lastschriftmandates finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Altbach unter www.altbach.de / Rathaus & Gemeinderat / Digitales Rathaus / Online Anträge (oder: Formulare) / SEPA-Lastschriftmandat.

Freundliche Grüße

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Altbach
03.03.2026
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