Am 15. Juni 2025 ist der zweite Abschlag auf Wasser- und Abwassergebühren 2025 fällig.
Die Höhe des Abschlags entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Vorauszahlungs-Bescheid.
Wir bitten alle Selbstzahler um Beachtung, da bei einer verspäteten Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.
Bei den Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse Altbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bitte sorgen Sie für eine Deckung Ihrer Konten.
Da auch wir nicht gerne Mahnungen verschicken, empfehlen wir allen Selbstzahlern, ebenfalls ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sie vermeiden damit den Ärger über unnötige Mahngebühren und vergessen keinen Zahlungstermin.
Einen Vordruck des SEPA-Lastschriftmandates finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Altbach unter www.altbach.de / Rathaus & Gemeinderat / Digitales Rathaus / Online Anträge (oder: Formulare) / SEPA-Lastschriftmandat.
Freundliche Grüße
Ihre Gemeindeverwaltung