Wasser- und Abwassergebühren Abschlag für das 2. Quartal 2025 fällig am 15.06.2025

Am 15. Juni 2025 ist der zweite Abschlag auf Wasser- und Abwassergebühren 2025 fällig. Die Höhe des Abschlags entnehmen Sie bitte Ihrem...

Am 15. Juni 2025 ist der zweite Abschlag auf Wasser- und Abwassergebühren 2025 fällig.

Die Höhe des Abschlags entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Vorauszahlungs-Bescheid.

Wir bitten alle Selbstzahler um Beachtung, da bei einer verspäteten Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.

Bei den Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse Altbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin eingezogen. Bitte sorgen Sie für eine Deckung Ihrer Konten.

Da auch wir nicht gerne Mahnungen verschicken, empfehlen wir allen Selbstzahlern, ebenfalls ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Sie vermeiden damit den Ärger über unnötige Mahngebühren und vergessen keinen Zahlungstermin.

Einen Vordruck des SEPA-Lastschriftmandates finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Altbach unter www.altbach.de / Rathaus & Gemeinderat / Digitales Rathaus / Online Anträge (oder: Formulare) / SEPA-Lastschriftmandat.

Freundliche Grüße

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Altbach
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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