Bitte beachten Sie, dass am 15. Juni 2025 der zweite jährliche Abschlag für die Wasser- und Abwassergebühren fällig ist.
Sofern Sie uns noch kein SEPA-Mandat erteilt haben, bitten wir Sie, die Abschlagszahlungen termingerecht an die Gemeindekasse zu überweisen. Bitte entnehmen Sie Ihren Abschlagsbetrag der letzten Jahresschlussrechnung oder ggf. der gesondert zugegangenen Abschlagsmitteilung.
Bei Kunden, welche uns bereits ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der jeweilige Abschlagsbetrag zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht.
Sollten Sie Fragen zu Ihren Abschlagszahlungen haben, können Sie sich gerne an Frau Sandra Krespach, Zimmer 109, Tel.07459-881-23, E-Mail: s.krespach@eutingen-im-gaeu.de, wenden.
Ihre Gemeindeverwaltung
– Steueramt –