Gemeinde Ubstadt-Weiher
76698 Ubstadt-Weiher
Aus den Rathäusern

Wasserablesung 2024

Zur Ermittlung der Wasserzählerstände für die Wasser- und Abwassergebühren 2024 wurde wie im Vorjahr die Fa. co-met GmbH aus Saarbrücken...
Foto: Daniela Bauer

Zur Ermittlung der Wasserzählerstände für die Wasser- und Abwassergebühren 2024 wurde wie im Vorjahr die Fa. co-met GmbH aus Saarbrücken von der Gemeindeverwaltung beauftragt, Ablesekarten zu versenden und die Stände der Wasserzähler zu erfassen.

Wegen einer Programmumstellung wird die Turnusrechnung 2024 früher durchgeführt.

Ab dem 01.08.2024 werden alle Eigentümer, die im Vorjahr eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, per E-Mail zur Zählerablesung aufgefordert. Der Zählerstand kann über den Link bis zum 10.08.2024 eingeben werden.

Ab dem 19. August werden an alle Eigentümer von Wohn- und Gewerbegebäuden, die den Zählerstand nicht bereits online erfasst haben, Ablesekarten verschickt. Sie haben dann die Möglichkeit über unsere Homepage den Zählerstand zu übermitteln, oder die ausgefüllte Ablesekarte zurückzusenden.

Sollten Sie bis zum 06.09.2024 keine Ablesekarte erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung, Steueramt, Tel. Nr. 07251/61768, E-Mail: bauer@ubstadt-weiher.de.

Wir bitten alle Eigentümer, die Wasserzähler selbst abzulesen und die Zählerstände bis zum 07.09.2024 über das Internet, über QR-Code, per WhatsApp oder den Postweg zu übermitteln.

Die abgelesenen Zählerstände werden zum 31.12.2024 hochgerechnet.

Zählerstände, die bis zum 07.09.2024nicht übermittelt wurden, werden anhand der Vorjahre geschätzt.

Sofern sich die für die Niederschlagswassergebühr maßgebende abflussrelevante Fläche Ihres Grundstücks geändert haben sollte, bitten wir auch hier um entsprechende Mitteilung.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter vom Steueramt unter der Tel. Nr. 07251/61768 gerne zur Verfügung.

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von Gemeinde Ubstadt-Weiher
29.08.2024
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