Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Wasserabrechnung 2024

Wasser- und Abwassergebühren 2024 (01.01.2024 bis 31.12.2024) Die Bescheide über den Wasserzins und die Abwassergebühren für das Jahr 2024...
Foto: Gemeinde Althütte

Wasser- und Abwassergebühren 2024

(01.01.2024 bis 31.12.2024)

Die Bescheide über den Wasserzins und die Abwassergebühren für das Jahr 2024 wurden den Abgabepflichtigen zugestellt.

Gebühren:

für 1 cbm Wasser:2,47 EURO (+ 7 % MwSt.)

für 1 cbm Schmutzwasser3,46 EURO

für 1 qm/12 Monate Niederschlagswasser0,40 EURO

Zählergebühren pro Monat:

Zählerart 013,20 EURO (+ 7 % MwSt.)

Zählerart 028,01 EURO (+ 7 % MwSt.)

Zählerart 0312,82 EURO (+ 7 % MwSt.)

Die Abrechnung 2024

- umfasst den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024;

- gibt die neuen Abschläge für 2025 bekannt.

Erläuterungen zur Endabrechnung:

Der Berechnung der Endabrechnung 2024 liegt die Ablesung im Dezember 2024 zugrunde. Die im Jahr 2024 entrichteten Abschlagszahlungen zum 31.03./30.06. und 30.09. sind darauf angerechnet.

Die Wasserzins- und Abwassergebühren sind am 25.03.2025 zur Zahlung fällig.

Die Barzahler werden gebeten, den Rechnungsbetrag pünktlich zu begleichen. Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfrist ist die Gemeinde verpflichtet, Säumniszuschläge und Mahngebühren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu erheben. Um dem vorzubeugen, bitten wir Sie, Zahlungen bzw. Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Zahlungen spätestens zum Fälligkeitstermin dem Gemeindekonto gutgeschrieben werden können. Bitte geben Sie unbedingt das Buchungszeichen ...…. /….... an, damit die Zahlung auf dem richtigen Konto verbucht werden kann.

Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Rechnungsbetrag zum Fälligkeitstag von Ihrem Girokonto eingezogen.

Es ergehen dazu keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr. Die Überwachung der Zahlungstermine obliegt jedem Zahlungspflichtigen selbst. Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats werden die Abschläge auf den Fälligkeitstermin vom angegebenen Girokonto eingezogen.

Weitere Information:

Veränderungen im Haushalt oder Betrieb, welche die Bezugsverhältnisse beeinflussen, sollten uns umgehend schriftlich mitgeteilt werden. Wir werden dann die Abschlagszahlungen den neuen Verhältnissen anpassen. Ebenso sollten Sie uns bei einem Wechsel des Eigentümers schnellstens benachrichtigen, damit (auch während des laufenden Jahres) die Endabrechnung erstellt werden kann.

Anschließend dürfen wir Sie in Ihrem eigenen Interesse bitten, Ihre Wasserentnahmestellen laufend auf Dichtheit zu überprüfen (z. B. Überdruckventile an Boilern und Zentralheizungen sowie Toilettenspülungen). Zeigt Ihre Wasseruhr einen Verbrauch an, ohne dass Wasser entnommen wird, ist eine undichte Stelle vorhanden.

Erläuterung zur MUSTER-Wasser- und Abwasserabrechnung

1

Buchungszeichen: Bitte bei Zahlungen immer angeben.

2

Wasserpreis pro m³ zzgl. 7 % MwSt.

3

Zählermiete für das gesamte Jahr zzgl. 7 % MwSt.

4

Schmutzwasserpreis pro m³

5

ermittelte versiegelte Fläche

6

Niederschlagswasserpreis pro m²

7

Tag, an dem die Rechnung bezahlt sein muss

8

Bei Lastschriftteilnehmern ist die hinterlegte Bankverbindung ersichtlich.

9

Hier werden die neuen Vorauszahlungen ausgewiesen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Althütte
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025
von Gemeinde Althütte
13.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Althütte
Kategorien
Aus den Rathäusern