In diesen Tagen werden von der Gemeinde Sulzbach an der Murr die Verbrauchsabrechnungen 2024 für Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser versandt.
Der Berechnung 2024 liegt die Selbstablesung der Wasserzähler vom Dezember 2024 / Januar 2025 zugrunde. Die für diese Zeit in Rechnung gestellten
Fälligkeitstermine für die Abschlagszahlungen sind:
15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember 2025.
Es ergehen dazu keine weiteren Zahlungsaufforderungen. Die Überwachung der Zahlungstermine obliegt jedem Zahlungspflichtigen selbst. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Abschläge zur Fälligkeit abgebucht.
Bei Abbuchern wird der Restzahlungsbetrag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
Wenn Sie die Rechnung selbst überweisen, halten Sie bitte die Zahlungstermine pünktlich ein. So vermeiden Sie Mahnungen.
In der Jahresabrechnung 2024 sind auch die Abschlagsbeträge für das Jahr 2025 neu festgesetzt. Zugrunde gelegt ist der Jahresverbrauch 2024. Der Abschlag beträgt ein Viertel des Jahresverbrauchs 2024.
Die Zähler werden nur einmal im Jahr abgelesen. Es ist zweckmäßig, wenn die Eigentümer den Verbrauch selbst kontrollieren. Ist z. B. eine Wasserverbrauchseinrichtung undicht, kann dies durch eine Kontrolle frühzeitig festgestellt werden.
Veränderungen im Haushalt oder Betrieb, die die Bezugsverhältnisse (den Verbrauch) beeinflussen, sollten uns mitgeteilt werden. Nur so können wir die Abschlagszahlungen den neuen Verhältnissen anpassen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Gemeindeverwaltung Sulzbach an der Murr
Steueramt
Bahnhofstraße 3
71560 Sulzbach an der Murr
Telefon: 07193/51-43 (Frau König)
E-Mail: s.koenig@sulzbach-murr.de