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Wasserentnahme ab 1. Juni verboten

Die Wasserstände bewegen sich in vielen Bächen und Flüssen Baden-Württembergs im Bereich der mittleren Niedrigwasserstände. Auch der Landkreis Böblingen...

Die Wasserstände bewegen sich in vielen Bächen und Flüssen Baden-Württembergs im Bereich der mittleren Niedrigwasserstände. Auch der Landkreis Böblingen ist davon betroffen. Daher ist die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen vom 1. Juni bis Ende September nicht erlaubt. Dies teilt das Landratsamt Böblingen mit.

Zusätzliche Wasserentnahmen können das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen. Gerade in den Sommermonaten gefährdet dies den Fischbestand. Die sommerlichen Temperaturen lassen die Wassertemperaturen ansteigen, dadurch nimmt der Sauerstoffgehalt in den Gewässern ab. Davon sind insbesondere kleinere und mittlere Bäche betroffen.

Deshalb weist das Landratsamt darauf hin, dass vom 1. Juni bis Ende September ein Wasserentnahmeverbot gilt: Es ist nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Eine Ausnahme bilden genehmigte Entnahmestellen. Davon gibt es im Landkreis Böblingen aktuell nur eine in Herrenberg und Schafhausen. Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt.

Hintergrund

Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten. Das Landratsamt Böblingen schränkt den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, deshalb schon seit dem Jahre 1993 ein. Hier entspringen zwar viele Bäche, führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Und in Karstlandschaften, wie dem Gäu, versickert Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund. Auch dadurch können Gewässer in den Sommermonaten bei geringerem Wassernachschub und hoher Verdunstung zeitweise ganz austrocknen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gebersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
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