Aus den Rathäusern

Wasserentnahme aus der Erms und öffentlichen Brunnen

Immer wieder kann beobachtet werden, dass Privatpersonen zum Teil größere Mengen Wasser aus der Erms, dem Ermskanal und anderen öffentlichen Gewässern...

Immer wieder kann beobachtet werden, dass Privatpersonen zum Teil größere Mengen Wasser aus der Erms, dem Ermskanal und anderen öffentlichen Gewässern sowie aus den öffentlichen Brunnen im Ortsgebiet entnehmen.

Das Landratsamt Esslingen hat hierzu eine Rechtsverordnung zur Untersagung der Wasserentnahme erlassen. Diese gilt bis zunächst 31. August 2025.

Die Entnahme aus öffentlichen Brunnen ist generell verboten. Fast alle Brunnen haben nämlich keine eigene Wasserfassung, sondern nur einen Speicherbehälter, der über das öffentliche Netz gespeist wird. Wenn nun Wasser entnommen wird, läuft die Umwälzpumpe trocken und nimmt Schaden. Zudem muss das Wasser aus dem Netz von der Allgemeinheit bezahlt werden.

Wir bitten deshalb alle Einwohner, die Entnahmeverbote strikt zu beachten!

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
von Gemeinde Bempflingen
24.07.2025
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