Aufgrund anhaltender Trockenheit hat das Landratsamt Ludwigsburg mit Wirkung zum 4. Juli 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im gesamten Landkreis bis auf Weiteres untersagt. Dies betrifft auch die Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs – also zum Beispiel das Tränken von Vieh oder das Schöpfen von Wasser mit Eimern für landwirtschaftliche oder gärtnerische Zwecke.
Bestehende wasserrechtliche Entnahmeerlaubnisse sind während der Geltungsdauer der Verfügung ausgesetzt. Ausgenommen sind lediglich Anlagen, die das entnommene Wasser vollständig wieder in das Gewässer zurückleiten, wie Wasserkraftwerke oder bestimmte Wärmepumpenanlagen.
Die Verfügung gilt ab sofort und auf unbestimmte Zeit. Sie wird aufgehoben, sobald sich die Wassersituation in den betroffenen Gewässern wieder stabilisiert hat.
Weitere Informationen und die Allgemeinverfügung im Wortlaut sind auf der Website des Landkreises Ludwigsburg unter www.landkreis-ludwigsburg.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden.