Der Wasserpegel des Kotbachs gilt als Referenz für den Wasserstand der Gewässer in umliegenden Gemeinden. Weil er zu niedrig ist, darf weder aus ihm noch anderen Fließgewässern in den Gemeinden Dettighofen, Hohentengen am Hochrhein, Jestetten, Klettgau, Küssaberg und Lottstetten Wasser entnommen werden.
Der Wasserstand des Kotbachs dient als so genannter Referenzpegel. Ist er zu niedrig, kann davon ausgegangen werden, dass auch die Wasserstände der Gewässer in den umliegenden Gemeinden niedrig sind. Niedrige Pegelstände wiederum gefährden im Wasser lebende Pflanzen und Tiere. Um sie zu schützen, hat das Landratsamt für den Kotbach und sämtliche Fließgewässer in den Gemeinden Dettighofen, Hohentengen am Hochrhein, Jestetten, Klettgau, Küssaberg und Lottstetten ein Wasserentnahmeverbot ausgerufen.
Das bedeutet, dass aus Bächen, Flüssen und Kanälen, aber auch aus Weihern und Seen in den betroffenen Gemeinden ab sofort kein Wasser mehr entnommen werden darf. Ausgenommen sind lediglich Entnahmen aus dem Rhein und solche, die bereits wasserrechtlich zugelassen wurden.
Detaillierte Informationen zu kritischen Pegelständen, dem Wasserentnahmeverbot sowie die Rechtsverordnung sind auf der Website des Landratsamtes zu finden: www.landkreis-waldshut.de/umweltamt/wasserrecht-/-wasserwirtschaft/rvo-wasserentnahmeverbot/.
Weiterführende Information:
In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Anzahl und Stärke von Niederschlägen in Baden-Württemberg deutlich verändert. Auch der Landkreis ist zunehmend mit extremen Wettersituationen konfrontiert. Deshalb informieren verschiedene Behörden des Landes Baden-Württemberg über die Folgen der Niederschläge:
Das Niedriginformationszentrum (NIZ) liefert öffentlich und in Kartenform Informationen zur Situation bei den Gewässerpegeln in Baden-Württemberg: niz.baden-wuerttemberg.de/oberflaechengewaesser/abfluss-wasserstand.
Bei der Hochwasservorhersagezentrale des Landes können die Pegelwerte abgerufen werden: www.hvz.baden-wuerttemberg.de oder über die App „Meine Pegel“.