Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) verlangt die Angabe des Wasserhärtebereichs, damit Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den Dosierungsempfehlungen der Hersteller dosiert werden können. Die Waschmittelindustrie ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln verpflichtet, bei phosphathaltigen Produkten abgestufte Dosierungsempfehlungen für die drei Wasserhärtebereiche „weich“, „mittel“ und „hart“ anzugeben und diese auf den Verpackungen deutlich sichtbar aufzudrucken.
Für das in allen Ortsteilen der Gemeinde Neuweiler verteilte Trinkwasser gilt, dass dieses zum Härtebereich „weich“ gehört und somit die niedrigste Waschmittelmenge, die angegeben ist, völlig ausreicht.
Zur allgemeinen Information werden der Nitratgehalt des Trinkwassers, die Calciumcarbonathärte sowie die Zusatzstoffe zur Aufbereitung des Trinkwassers bekannt gegeben. In der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert für Nitrat auf 50 mg pro Liter festgesetzt. Das in der Gemeinde Neuweiler verteilte Trinkwasser liegt nach den letzten Untersuchungsergebnissen weit unter dem genannten Grenzwert für Nitrat, wie dem Schreiben des Zweckverbandes Schwarzwaldwasserversorgung zu entnehmen ist.
Der angegebene Härtegrad ist nicht mit der Härtezone zu verwechseln, welche die Waschmittelhersteller angeben; die beste Orientierung im Bereich Neuweiler ist, wie erwähnt, immer die geringste angegebene Waschmittelmenge oder noch etwas weniger zu verwenden.
Die Ortsteile Agenbach, Breitenberg, Hofstett, Neuweiler und Oberkollwangen erhalten das Wasser aus dem Bereich des Wasserwerks Enzklösterle, die Ortsteile Gaugenwald und Zwerenberg werden teils aus dem Köllbachtal, teils über Enzklösterle vom Hochbehälter Zwerenberg aus versorgt (südlicher Versorgungsbereich).
Versorgungszone/Ortsteil | Calciumcarbonat mmol/l | Vorliegender Grad d. H. | Nitrat mg/l | Zusatzstoffe gem. Aufstellung |
Agenbach | 0,6 | 3,4 | 2,4 | 1+2+4+6+9+10+22 |
Breitenberg | 0,6 | 3,4 | 2,4 | 1+2+4+6+9+10+22 |
Gaugenwald | 0,7 | 3,9 | 3,5 | 2+3+9+10+22 |
Hofstett | 0,7 | 4,0 | 2,5 | 2+6+10+22 |
Neuweiler | 0,7 | 4,0 | 2,5 | 2+6+10+22 |
Oberkollwangen | 0,6 | 3,4 | 2,4 | 1+2+4+6+9+10+22 |
Zwerenberg | 0,7 | 3,9 | 3,5 | 2+3+9+10+22 |
Bei der Aufbereitung des Trinkwassers werden folgende Zusatzstoffe gemäß § 16 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung verwendet:
1 = Ozon
2 = Chlordioxid
3 = Natriumhypochlorit
4 = UV-Anlage
6 = Flockungsmittel Eisen(III)-Chlorid nur bei Bedarf
9 = Halbgebrannter Dolomit
10 = Calciumcarbonat Juraperle
22 = Ultrafiltrationsanlage