Stadtverwaltung Bad Liebenzell
75378 Bad Liebenzell
Aus den Rathäusern

Wasserhärtegrad

Stadt Bad Liebenzell Öffentliche Bekanntmachung Angabe der Wasserhärtebereiche des Trinkwassers Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz...

Stadt Bad Liebenzell

Öffentliche Bekanntmachung

Angabe der Wasserhärtebereiche des Trinkwassers

Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) verlangt die Angabe der Wasserhärtebereiche, damit Sie Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den Dosierempfehlungen der Hersteller dosieren können. Die Waschmittelindustrie ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln verpflichtet, bei phosphathaltigen Produkten abgestufte Dosierungsempfehlungen für die 3 Wasserhärtebereiche „weich“, „mittel“ und „hart“ anzugeben und diese auf den Verpackungen deutlich sichtbar aufzudrucken.

Härtebereich

Gesamthärte als Calciumcarbonat

in mmol je Liter (mmol/l)

Gesamthärte als Grad deutscher

Härte in °dH

weichbis 1,5bis 8,4
mittel1,5 bis 2,58,4 bis 14
hartüber 2,5über 14

Die Stadt Bad Liebenzell gibt daher den Kunden jährlich die Wasserhärte und zur allgemeinen Information auch den Nitratgehalt sowie die Zusatzstoffe zur Aufbereitung des Trinkwassers bekannt. In der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert für Nitrat auf 50 mg pro Liter festgesetzt. Das in Bad Liebenzell verteilte Trinkwasser liegt nach den letzten Untersuchungsergebnissen weit unter dem genannten Grenzwert für Nitrat.

Das Trinkwasser in Bad Liebenzell liegt im Härtebereich weich, im Stadtteil Möttlingen im Härtebereich mittel.

Versorgungszone /

Ortsteil

Härtebereich

Calcium-

Carbonat

vorliegender

Grad d. H.

Nitrat

mg/l

Zusatzstoffe

gem. Aufstellung

Beinbergweich0,603,12,51+2+4+6+9

Kernstadt,

Kaffeehof

weich0,84,3111+3+6+9+10

Maisenbach-

Zainen

weich0,603,12,51+2+4+6+9
Monakamweich0,95,23,01+2+3+4+6+9
Möttlingenweich1,619,04,03
Unterhaugstettweich0,95,23,01+2+3+4+6+9
Unterlengenhardtweich0,603,12,51+2+4+6+9

Bei der Aufbereitung des Trinkwassers werden folgende Zusatzstoffe gemäß § 16 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung verwendet:

1 = Ozon

2 = Chlordioxid

3 = Natriumhypochlorit

4 = UV-Anlage

6 = EisenIII-Chlorid (Flockungsmittel, nur nach Erfordernis)

9 = Halbgebrannter Dolomit

10 = Calciumcarbonat Juraperle

22 = Ultrafiltrationsanlage

Zu weiteren Auskünften stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 07052/ 408-301 zur Verfügung.

Bad Liebenzell, Stadtbauamt

Stand Mai 2024

Anhang
Dokument
Erscheinung
Stadtbote – Amtsblatt der Stadt Bad Liebenzell
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2024

Orte

Bad Liebenzell

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadtverwaltung Bad Liebenzell
28.06.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto