Bekanntgabe der Zugabe von Aufbereitungsstoffen (§ 16 IV TrinkwV) Bekanntgabe der Wasserhärte (§ 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz)
Der Zweckverband Wasserversorgung am oberen Neckar beliefert den Teilort Wellendingen mit gesundem und bekömmlichem Trinkwasser, welches entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung laufend vom Eurofins Institut Jäger GmbH, Tübingen, kontrolliert wird.
Wir liefern Mischwasser aus unserem eigenen Wasservorkommen (50 %) an der Neckarburg, vermischt mit Wasser des Zweckverbandes Bodenseewasserversorgung (50 %).
Das Eigenwasser des Zweckverbandes wird mittels Ultrafiltration aufbereitet. Deshalb werden dem Eigenwasser im Zuge der Aufbereitung keine Zugabestoffe entsprechend TVO Anlage 3 zugegeben, es bleibt deshalb naturbelassen. Nach der Aufbereitung erhält das Wasser eine maximale Natriumhypochlorit-Zugabe von 0,3 mg/l als sogenannte Transportchlorung, um eine Verkeimung des Wassers bis zum Verbraucher zuverlässig zu verhindern. Der Grenzwert von 0,3 mg/I bei Natriumhypochlorit-Zugabe nach der jeweiligen Wasseraufbereitung wird jederzeit eingehalten bzw. in der Regel unterschritten.
Beim Eigenwasser werden folgende Stoffe und Verfahren im Rahmen der Aufbereitung und Desinfektion eingesetzt:
Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion eingesetzt werden
Zusatzstoff | Verwendungszweck | Reinheitsanforderungen | Zugabemenge (mg/l) | Höchstkonzentration nach Abschluss der Aufbereitung |
Natriumhypochlorit | Desinfektion | DIN EN 901, Tab. 1, Typ 1 | max. 1,20 mg/l freies Chlor | max. 0,3 mg/l freies Chlor min. 0,1 mg/l freies Chlor |
Desinfektionsverfahren
Natriumhypochlorit | Technische Regeln u. Mitteilungen | Bemerkungen |
Dosierung von Natriumhypochlorit-Lösungen vor Ort | DVGW-Merkblätter W229, W296, W623 | - |
Wellendingen, 02. Juli 2025
Zweckverband Wasserversorgung am oberen Neckar