Bei Schadensfall Meldung an Versicherung nicht vergessen
Ein Schaden an den Wasserleitungen kann jederzeit passieren. Ein solcher Rohrbruch kann schnell ärgerliche Ausmaße annehmen.
Die Untereisesheimer Wasserversorgungssatzung sieht im Schadensfall folgende Regelung vor: Die Gemeinde ist für die Wiederherstellung des Hausanschlusses zuständig, von der Grundstücksgrenze bis zur Wasseruhr hat die Kosten hierfür der private Eigentümer zu tragen.
In diesem Fall würde eine Leitungswasser-Versicherung einspringen. Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die Gemeindeverwaltung, sich über Ihren Versicherungsschutz zu informieren oder sich an einen Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens zu wenden.