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Wasserschutzgebiet Bad Wimpfen – Quellfassung Wannenwingert

Änderung der Einstufung nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) vom Problemgebiet zum Normalgebiet Aufgrund der vorliegenden Rohwasserbeschaffenheitsdaten...

Änderung der Einstufung nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) vom Problemgebiet zum Normalgebiet

Aufgrund der vorliegenden Rohwasserbeschaffenheitsdaten wird das Wasserschutzgebiet Bad Wimpfen für die Quellfassung Wannenwingert, WSG-Nr. 125274, ab 1.1.2026 als Normalgebiet im Sinne der SchALVO eingestuft. Für die betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter entfallen somit die besonderen Schutzbestimmungen in Problemgebieten nach § 5 der SchALVO.

Im Vorgriff auf die Änderung entfallen bereits ab sofort folgende Bewirtschaftungsbeschränkungen:

  • Mulchsaatgebot für Winterungen nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten und Mais;
  • Bodenbearbeitungstermine für Ackerflächen mit Begrünung und unbegrünte Ackerflächen mit einer Sommerkultur als Folgehauptfrucht;
  • für Rebflächen die Termine für das Roden und Rigolen von Altanlagen

Die in § 4 SchALVO genannten allgemeinen Schutzbestimmungen, insbesondere das Ausbringungsverbot für flüssige Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdünger in der Schutzzone II sowie das Umbruchverbot für Dauergrünland im gesamten Wasserschutzgebiet gelten unverändert weiter und sind von den Bewirtschaftern weiterhin zu beachten.
Unverändert weiter gelten auch die Sperrfristen der Düngeverordnung (nach Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland und vom 1. November bis 31. Januar auf Grünland) für die Ausbringung flüssiger Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdünger sowie von Geflügelkot sowie die Vorschriften der Erosionsschutzverordnung zur Bodenbearbeitung auf als erosionsgefährdet eingestufte Flächen.

Bei Fragen zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen können Sie sich an das Landratsamt Heilbronn, Landwirtschaftsamt, Tel. 07131/994-7348, wenden.

Landratsamt Heilbronn
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Erscheinung
Wimpfener Heimatbote
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2025
von Stadt Bad Wimpfen
04.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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