Änderung der Einstufung nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) vom Problemgebiet zum Normalgebiet
Aufgrund der vorliegenden Rohwasserbeschaffenheitsdaten wird das Wasserschutzgebiet Hardthausen-Gochsen, WSG-Nr. 125070, ab 1.1.2026 als Normalgebiet im Sinne der SchALVO eingestuft. Für die betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter entfallen somit die besonderen Schutzbestimmungen in Problemgebieten nach § 5 der SchALVO.
Im Vorgriff auf die Änderung entfallen bereits ab sofort folgende Bewirtschaftungsbeschränkungen:
Die in § 4 SchALVO genannten allgemeinen Schutzbestimmungen, insbesondere das Ausbringungsverbot für flüssige Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdünger in der Schutzzone II sowie das Umbruchverbot für Dauergrünland im gesamten Wasserschutzgebiet gelten unverändert weiter und sind von den Bewirtschaftern weiterhin zu beachten.
Unverändert weiter gelten auch die Sperrfristen der Düngeverordnung (nach Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland und vom 1. November bis 31. Januar auf Grünland) für die Ausbringung flüssiger Wirtschafts- und Sekundärrohstoffdünger sowie von Geflügelkot sowie die Vorschriften der Erosionsschutzverordnung zur Bodenbearbeitung auf als erosionsgefährdet eingestufte Flächen.
Bei Fragen zur Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen können Sie sich an das Landratsamt Heilbronn, Landwirtschaftsamt, Tel. 07131/994-7348 wenden.
Landratsamt Heilbronn
Bauen und Umwelt