Bekanntgabe von Zusatzstoffen in der Wasseraufbereitung für 2026
Einmal jährlich sind wir nach § 16 Abs. 4 Trinkwasserversorgung (TrinkwV 2021) verpflichtet, alle bei der Aufbereitung verwendeten Zusatzstoffe zu veröffentlichen.
Als Verbandsmitglied der Filderwasserversorgung beziehen wir zu 100% Filderwasser. Die Filderwasserversorgung setzt dem Wasser bei der Aufbereitung Chlor entsprechend den Vorschriften der Trinkwasserverordnung zu. Der Chlorgehalt baut sich auf dem Transportweg weitgehend ab und ist beim Verbraucher nur noch in kleinsten Restspuren bzw. nicht mehr nachweisbar.
Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) sind gemäß § 9 Abs. 2 WRMG die Härtebereiche wie folgt anzugeben:
weich weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ̊dH)
mittel 1,5 – 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ̊ - 14 ̊dH)
hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 ̊dH)
Der Härtebereich liegt für die Gemeinde Neckartenzlingen für Filderwasser bei
10,1 ̊dH im Härtebereich mittel Filderwasser: Härtebereich mittel, 1,81 Millimol Calciumcarbonat/Liter