I. Der Gemeinderat hat am 08.04.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen. Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen wurde gemäß § 12 EigBG in Verbindung mit § 81 Abs. 2 GemO dem Landratsamt Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde am 14.04.2025 vorgelegt. Diese hat mit Erlass vom 10.07.2025, Az. 01/902.41/#708442, eingegangen am 14.07.2025, die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans bestätigt und diesen zum Vollzug freigegeben. Gleichzeitig wurden der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung), der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt. Der Wirtschaftsplan wird nachstehend im Wortlaut öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 21.07.2025 bis Dienstag, 29.07.2025, je einschließlich, während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Ofterdingen, Rathausgasse 2, Zimmer 0.05, öffentlich aus.
II.
Wasserversorgungsbetrieb Ofterdingen
Eigenbetrieb der Gemeinde Ofterdingen
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 08.04.2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
EUR | |
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von | 798.600 |
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 815.650 |
1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - 17.050 |
2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 794.400 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 671.650 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 122.750 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 187.500 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | - 186.500 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | - 63.750 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 170.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | - 162.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 8.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | - 55.750 |
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 145.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 385.000 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf 300.000 EUR.
Ofterdingen, den 15.07.2025
gez.
Simon Wagner
Bürgermeister