Satzung zur 14. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Leingarten in der Fassung vom 16.11.2007
vom 24. Oktober 2025
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Leingarten am 24.10.2025 folgende Satzung beschlossen.
Die Wasserversorgungssatzung wird wie folgt neu gefasst:
§ 42
Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter netto 2,24 EUR. Zuzüglich der auf den Wasserpreis zu entrichtenden Umsatzsteuer in Höhe von 7 % beträgt der Bruttopreis pro Kubikmeter 2,3968 EUR.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter netto 2,24 EUR. Zuzüglich der auf den Wasserpreis zu entrichtenden Umsatzsteuer in Höhe von 7 % beträgt der Bruttopreis pro Kubikmeter 2,3968 EUR.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Leingarten geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Leingarten, 24.10.2025
Bürgermeisteramt
gez. Thomas Landesvatter, 1. stellvertretender Bürgermeister