Aus den Rathäusern

Wasserzähler - bitte laufend überprüfen

Nach der Endabrechnung wird immer wieder festgestellt, dass sich bei verschiedenen Wasserabnehmern der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr teilweise drastisch...
Zifferblatt eines Wasserzählers
Zifferblatt eines Wasserzählers

Nach der Endabrechnung wird immer wieder festgestellt, dass sich bei verschiedenen Wasserabnehmern der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr teilweise drastisch erhöht hat. Im Nachhinein zeigt sich dann häufig, dass im Haus eine undichte Stelle war, zum Beispiel Dichtung WC, Überdruck Boiler, defekte Leitungen.

Daher unsere Bitte und Aufforderung:

Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Wasserzähler.

Wichtig ist:

  • Wenn im Haus kein Wasser abgenommen wird, muss das kleine „Rädchen“ stehen. Bewegt sich dieses Rädchen, wenn auch langsam, überprüfen Sie, ob im Haus irgendwo eine undichte Stelle ist, oder beauftragen Sie einen Installateur mit der Überprüfung.
    Auch geringe Mengen summieren sich im Lauf eines Jahres gewaltig. Die Gemeinde hat keine Möglichkeit, einen Nachlass zu gewähren. Für das abgenommene Wasser müssen grundsätzlich Wasserzins und Schmutzwassergebühren abgerechnet werden.

  • Wenn sich das „Rädchen“ bei der Wasserentnahme nicht bewegt, benachrichtigen Sie bitte umgehend die Gemeindeverwaltung; der Zähler ist dann „hängen geblieben“ (evtl. Sandkörner im Getriebe) und zählt nicht mehr. Der Wasserverbrauch muss in einem solchen Fall geschätzt werden, was zumeist zu Meinungsverschiedenheiten führt.

Von Wasserabnehmern wird teilweise auch die Meinung vertreten, dass der Wasserzähler zu viel zählt. Sofern in einem solchen Fall keine undichte Stelle im Haus ist, besteht die Möglichkeit, den Wasserzähler auszutauschen und überprüfen zu lassen. Ergibt sich jedoch aufgrund des Prüfzeugnisses, dass der Zähler in Ordnung war, hat der Wasserabnehmer die Kosten für die Überprüfung selbst zu zahlen.

Daher unsere dringende Bitte: Prüfen Sie immer wieder Ihren Wasserzähler, vor allem in Ihrem eigenen Interesse!

Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
Hochdorfer Gemeindeanzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
von Gemeinde Hochdorf
16.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Hochdorf
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