Immer wieder wird festgestellt, dass sich bei verschiedenen Wasserabnehmern der Verbrauch zum Vorjahr teilweise drastisch erhöht hat. Im Nachhinein wurde dann meist festgestellt, dass im Haus eine undichte Stelle war (z. B. Dichtung, WC, Überdruck-Boiler, Gartenleitung usw.).
Daher unsere Bitte und Aufforderung:
Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Wasserzähler. Wichtig ist dabei, dass bei keiner Wasserentnahme im Haus das „kleine Rädchen“ stehen bleiben muss. Bewegt sich dieses Rädchen, wenn auch langsam, beauftragen Sie sofort einen Installateur mit der Überprüfung.
Auch geringe Mengen Wasser summieren sich im Laufe des Jahres gewaltig. Das abgenommene Wasser liegt grundsätzlich der Abrechnung Wasserzins- und Entwässerungsgebühren zugrunde. Die Gemeinde hat daher keine Möglichkeit, irgendeinen Nachlass zu gewähren. Sollte sich das „Rädchen“ bei der Wasserentnahme nicht bewegen, benachrichtigen Sie bitte die Gemeindeverwaltung. Der Zähler ist dann hängen geblieben und zählt nicht mehr. Der Wasserverbrauch muss dann geschätzt werden, was zumeist zu Meinungsverschiedenheiten führt.
Zähler können jederzeit von der Gemeinde gewechselt und geprüft werden. Wenn die Zähler in Ordnung sind, haben Antragsteller die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Prüfungsgebühr zu bezahlen. Daher unsere dringende Bitte – prüfen Sie immer wieder Ihren Wasserzähler, vor allem in Ihrem eigenen Interesse.