Im Hinblick auf die nun bevorstehende kalte Jahreszeit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Wasserleitungen und Zählereinrichtungen frostsicher gemacht werden müssen.
Nach § 21 Abs. 3 der Wasserversorgungssatzung der Stadt Hechingen ist der Anschlussnehmer verpflichtet, den Zähler vor Frost zu schützen. Die Stadtwerke Hechingen möchte mit den folgenden Hinweisen eine durch Frost verursachte Zerstörung von Wasserzählern und Wasserleitungen vermeiden:
- Wasserzähler und Wasserleitungen in frostgefährdeten Räumen (z. B. in Hauseingängen, an Außenwänden und unter Fenstern) mit isolierenden Stoffen umhüllen.
- Wasserzählerschächte im Freien frostsicher abdecken, wobei die Abdeckung vor dem Durchfeuchten geschützt sein sollte. Der Zugang zum
Abstellhahn und Wasserzähler müssen jedoch jederzeit möglich sein.
- Bauwasserzähler an Baustellen und in Neubauten sind besonders gefährdet! Durch starke Isolierung kann dafür gesorgt werden, dass keine
Schäden entstehen. Alternativ kann der Bauwasserzäler über die Frostperiode, durch die Stadtwerke Hechingen, ausgebaut werden.
- Garten- und Hofleitungen abstellen und entleeren. Die Entleerungshähne sollten im Winter geöffnet sein. Tropft der Entleerungshahn noch
nach Stunden, ist der Abstellhahn undicht. Dies sollte durch eine zugelassene Installationsfirma repariert werden.
- Friert eine Wasserleitung oder ein Wasserzähler ein, können erhebliche Schäden entstehen. Eine durch Frost geplatzte Leitung setzt nach dem
Auftauen schnell das Kellergeschoss unter Wasser. Die Folgekosten für den verantwortlichen Haus- und Grundstückseigentümer sind
beträchtlich.
Die Hauseigentümer sowie auch alle Nutzer von Wasserversorgungsanlagen sollten in Ihrem eigenen Interesse darauf achten, dass die
Wasserzähler entsprechend vor Frost geschützt sind.