Aus den Rathäusern

Wasserzähler sind von den Verbrauchern selbst abzulesen

Die Ablesung der Wasserzähler ist im Dezember vorzunehmen. Die Stadtverwaltung informiert alle Eigentümer schriftlich. Der Wasserverbrauch ist von den...

Die Ablesung der Wasserzähler ist im Dezember vorzunehmen. Die Stadtverwaltung informiert alle Eigentümer schriftlich. Der Wasserverbrauch ist von den Hauseigentümern selbst zu ermitteln. Die Meldung des Wasserzählerstandes kann online über QR-Code oder www.donaueschingen.de/ablesung oder über die dem Schreiben beigefügte Ablesekarte bis zum 31.12.2024 mitgeteilt werden.

Bei fehlendem Rücklauf muss der Verbrauch geschätzt werden. Falsche oder fehlende Angaben können erst mit der nächsten Verbrauchsabrechnung berichtigt werden! Bitte beachten Sie, dass vor dem 31.12.2024 mitgeteilte Zählerstände auf den 31.12.2024 hochgerechnet werden.

Falls bei Brauchwassernutzung die Zählernummer der Zisterne nicht auf der Ablesekarte eingetragen ist, bitten wir Sie, diese sowie den Zählerstand zusätzlich auf der Ablesekarte zu ergänzen. Eine Online-Meldung bzw. eine Meldung über den QR-Code ist in diesem Fall nicht möglich.

Für Fragen steht die zuständige Sachbearbeiterin gerne zur Verfügung, Tel. 0771 857-134.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Donaueschingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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