Zum 31.12.2025 steht im Zuge der Verbrauchsabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren die Ablesung der Wasserzähler an. Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt wie in den letzten Jahren als Selbstablesung durch die Haus- und Grundstückseigentümer.
Für die Ablesung im Dezember haben die Hauseigentümer zwischenzeitlich ein Anschreiben mit Selbstablesevordruck und Erläuterung bekommen. Bitte kontrollieren Sie die Zählernummer und tragen dann den Zählerstand sowie den Tag der Ablesung auf diesem Vordruck ein und senden diesen unterschrieben bis spätestens 9. Januar 2026 an die Gemeinde Fluorn-Winzeln zurück.
Der Zählerstand kann per Post, E-Mail (manuela.buehler@fluorn-winzeln.de), Telefon (07402/9292-30), Fax (07402/9292-14) oder durch Abgabe im Rathaus, Freudenstädter Straße 20, übermittelt werden. Auch ist die Mitteilung des Zählerstandes online über die Homepage der Gemeinde Fluorn-Winzeln möglich.
Bitte unterstützen Sie uns mit der pünktlichen Abgabe Ihrer Zählerstände. Nur so ist sichergestellt, dass Sie eine Rechnung auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbräuche erhalten. Sie vermeiden durch die Ablesung, dass Ihr Wasserverbrauch von uns geschätzt werden muss. Für Ihre Fragen rund um die Ablesung Ihres(r) Wasserzähler(s) steht Ihnen Frau Bühler gerne telefonisch unter 07402/9292-30 oder per E-Mail unter manuela.buehler@fluorn-winzeln.de zur Verfügung.
