Um eine absolut korrekte Zählweise Ihrer Wasserzähler garantieren zu können, sind wir als Gemeinde nach dem Eichgesetz verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.
Die Eichgültigkeit der Wasserzähler (Wasseruhr) beträgt 6 Jahre. Daher sind wir als Wasserversorger verpflichtet, Ihren Wasserzähler nach Ablauf dieser Frist auszutauschen. Mit Hilfe der EDV überwachen wir die Eichfristen und veranlassen einen rechtzeitigen Wechsel.
Es werden die Wasserzähler mit Baujahr 2019 und älter ausgetauscht. Es gibt keine Vorabterminierung. Die Mitarbeiter des Bauhofs Oberreichenbach kommen spontan zu Ihnen nach Hause. Sollten Sie nicht anzutreffen sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Terminabsprache, die Sie bitte schnellstmöglich vornehmen sollten.
Bitte unterstützen Sie uns beim Turnusaustausch und gewähren den Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern.
Beachten Sie, dass der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler jederzeit zugänglich sein müssen. Es dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände oder Stoffe in der näheren Umgebung abgestellt sein.
Sollten sich im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel Unstimmigkeiten ergeben, so bitten wir um Rückmeldung unter der Telefonnummer 07051/969932.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns.