Die Verbrauchsabrechnung 2025 zu den Wassergebühren und den Schmutzwassergebühren berechnet sich anhand der Verbrauchsmenge in m³ für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 zuzüglich der Grundgebühren. Der Verbrauch wird durch Mitteilung des Wasserzählerstandes ermittelt und dient als Grundlage für die Berechnung der Vorausleistung für das Jahr 2026.
Die Verbrauchabrechnung zur Niederschlagswassergebühr 2025 berechnet sich auf der Grundlage der zu berücksichtigenden Fläche in m².
Bitte beachten Sie, dass für die Abrechnung des Jahres 2025 der Wasser- und Abwasserverbrauch hochgerechnet wird. Dies bedeutet, dass zwischen dem Tag der Ablesung und dem Stichtag der Abrechnung (31.12.2025) von der Gemeinde Talheim eine Hochrechnung unter Berücksichtigung des bisherigen gewöhnlichen Wasserverbrauchs/Abwasseranfalls ermittelt und abgerechnet wird. Die Hochrechnung, die aufgrund der Abgabenordnung (AO) möglich ist, wird in künftigen Jahren in gleicher Weise erfolgen.
Die Wasser-, Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren der Jahresabrechnung 2025 sind spätestens am 15.03.2026 zur Zahlung fällig.
Folgende Tarifpreise gelten für das Jahr 2025:
Wasserzins: 2,70 €/m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer
Schmutzwasser: 2,34 €/m³
Niederschlagswasser: 0,25 €/m²
Abschlagszahlungen 2026
Mit den Jahresabrechnungsbescheiden 2025 werden auch die Abschläge für das Jahr 2026 festgesetzt. Die Fälligkeit ist jeweils der 31.03./30.06./30.09. des laufenden Jahres.
Folgende Tarifpreise gelten für das Jahr 2026:
Wasserzins 2,80 €/m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer
Schmutzwasser 2,38 €/m³
Niederschlagswasser 0,25 €/m²
Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Jahr keine gesonderten Abschlagsbescheide zugestellt werden (wichtig für Nichtabbucher!). Ebenfalls ist zu beachten, dass Regennutzungsanlagen genehmigungspflichtig sind.
Das Trinkwasser der Gemeinde Talheim ist ausschließlich aufbereitetes Bodenseewasser und ist mit 1,62 Millimol je Liter Calciumcarbonat (entsprechend ehemals 9,0 dH Gesamthärte) dem Härtebereich mittel zuzuordnen.
Bei Änderungen der Flächen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr bitten wir um Mitteilung.
Bei Bedarf oder Rückfragen können Sie sich an das Steueramt – Frau Schäfer – Tel.: 07133 / 9830-34 wenden.