Aus den Rathäusern

Wasserzins- und Abwassergebühren 2025

Die Abschlagszahlungen 2025 sind am 30. Juni 2025 zur Zahlung fällig. Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die fälligen Beträge, deren Höhe aus der...

Die Abschlagszahlungen 2025 sind am 30. Juni 2025 zur Zahlung fällig. Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die fälligen Beträge, deren Höhe aus der letzten Gebührenabrechnung ersichtlich ist, zu überweisen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung unbedingt Ihr Buchungszeichen an.

Sofern die festgesetzten Beträge nicht bis zur Fälligkeit 30.06.2025 gezahlt werden, muss die Gemeindekasse nach den gesetzlichen Bestimmungen kostenpflichtige Mahnungen erstellen und Säumniszuschläge berechnen. So entstehen schnell zusätzliche Kosten, die für die Beteiligten oftmals sehr ärgerlich sind.

Sofern Sie der Gemeinde Murr ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilen möchten, setzen Sie sich bitte mit Frau Fuchs, Zimmer 26, Tel. 2699-62 oder Frau Zeiher, Zimmer 20, Tel. 2699-42 beim Bürgermeisteramt in Verbindung.

Sollten Sie der Gemeinde Murr bereits ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt haben, muss nichts Weiteres unternommen werden, die fälligen Beträge werden zum 30.06.2025 von Ihrem Konto abgebucht.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Gemeinde Murr
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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