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Wasserzins und Abwassergebühren 2025

Alle Wasserabnehmer erhalten bis Ende der Kalenderwoche 7 die Abrechnungsbescheide für Wasserzins, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren des...

Alle Wasserabnehmer erhalten bis Ende der Kalenderwoche 7 die Abrechnungsbescheide für Wasserzins, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren des Jahres 2025.

Die unter Berücksichtigung geleisteter Abschläge sich ergebenden Nachforderungen werden am 03.03.2023 zur Zahlung fällig. Soweit der Stadtkasse ein SEPA-Mandat für Wasserzins/Abwassergebühren vorliegt, erfolgt die Abbuchung auf dem Girokonto zum Fälligkeitszeitpunkt. Wenn Sie am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, ist die Gebührenforderung unter Angabe des Buchungszeichens an die Stadtkasse Uhingen zu überweisen.

Der Wasserzins beträgt seit dem Jahr 2024 2,19 € pro m3. Die Schmutzwassergebühr 2,23 € pro m3 und die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,46 € pro m² versiegelter Fläche.

Nachdem für die neu errechneten Abschläge keine weiteren Zahlungsaufforderungen ergehen, empfehlen wir allen Wasserabnehmern, die noch nicht zum großen Kreis der Bankabbucher gehören, am Einzugsverfahren teilzunehmen.

Bei Abnehmern, bei denen sich ein Guthaben bei der Jahresverbrauchsabrechnung ergibt und die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir darum, uns bis 15.04.2026 mitzuteilen, ob Sie eine Erstattung wünschen. Hierzu benötigen wir dann die Angabe Ihrer Bankdaten. Ansonsten verrechnen wir das Guthaben mit den folgenden Abschlägen.

WICHTIG!

Im Interesse der Wasserabnehmer müssen wir wiederholt darauf hinweisen, dass Wasserinstallationen, Überdruckventile an Boilern und Zentralheizungen, Schwimmerventile bei Zisternenanlagen, die mit Frischwasser nachgespeist werden, Toilettenspülungen und Gartenwasserleitungen, Ventile von Waschmaschinen usw. immer wieder auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen sind. Sollte der Wassermesser permanent einen Verbrauch anzeigen, ohne dass Wasser entnommen wird, ist unzweifelhaft eine undichte Stelle vorhanden.

Außerdem bitten wir die Wasserabnehmer, die Stadtverwaltung umgehend zu benachrichtigen, wenn der Wassermesser wegen eines Defekts keinen Verbrauch mehr anzeigt. Der Austausch des Messers erfolgt kostenlos durch die Stadt. Dadurch wird vermieden, dass über einen längeren Zeitraum eine Schätzung des Wasserverbrauchs vorgenommen werden muss.

Erstattung von Abwassergebühren 2025 für landwirtschaftliche Betriebe

Wassermengen werden gem. § 40 AbwS (Abwassersatzung)

bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt, wenn sie nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden. Voraussetzung dafür ist ein Antrag des Gebührenschuldners.

Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m3/Jahr ausgenommen.

Bei pauschaler Ermittlung der abzusetzenden Wassermenge von landwirtschaftlichen Betrieben gilt als nicht eingeleitete Wassermenge:

  1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 12 m3/Jahr
  2. je Vieheinheit bei Geflügel 4 m3/Jahr.

Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich während des Jahres 2025 dort nicht nur vorübergehend aufgehalten hat, mindestens 30 m3/Jahr für die erste Person und mindestens 25 m3/Jahr für jede weitere Person betragen.

Für die Umrechnung der Tierbestände in Vieheinheiten gilt § 51 des Bewertungsgesetzes. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeträge 2025 richtet (Tierseuchenbeitragsbescheid 2025).

Der Antrag hat bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids für Wasser und Abwasser zu erfolgen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Uhingen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
von Stadt Uhingen
06.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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