Die Abschlagszahlungen 2026 sind am 30. Juni 2026 zur Zahlung fällig.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen die fälligen Beträge, deren Höhe aus der letzten Gebührenabrechnung ersichtlich ist, zu überweisen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung unbedingt Ihr Buchungszeichen an.
Sofern die festgesetzten Beträge nicht bis zur Fälligkeit 30.06.2026 gezahlt werden, muss die Gemeindekasse nach den gesetzlichen Bestimmungen kostenpflichtige Mahnungen erstellen und Säumniszuschläge berechnen. So entstehen schnell zusätzliche Kosten, die für die Beteiligten oftmals sehr ärgerlich sind.
Wenn Sie der Gemeinde Murr ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilen möchten, setzen Sie sich bitte mit Frau Fuchs, Zimmer 26, Tel. 2699-62 oder Frau Zeiher, Zimmer 20, Tel. 2699-42 beim Bürgermeisteramt in Verbindung.
Bei Zahlungspflichtigen, die der Gemeinde Murr ein SEPA-Basislastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, veranlasst die Gemeindekasse die Abbuchung der fälligen Beträge zum 30.06.2026.
