Wasserzins- und Abwassergebühren

WICHTIGE MITTEILUNG Fälligkeit 2. Abschlagszahlung Wasserzins- und Abwassergebühren Am 30. Juni 2025 wird die zweite Abschlagszahlung...

WICHTIGE MITTEILUNG

Fälligkeit 2. Abschlagszahlung Wasserzins- und Abwassergebühren

Am 30. Juni 2025 wird die zweite Abschlagszahlung der Wasserzins- und Abwassergebühren 2025 zur Zahlung fällig.

Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.

Für Nicht-Abbucher zu beachten: Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung. Bitte überweisen Sie die Vorauszahlung unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten:

Bankkonten der Stadtkasse Aichtal:

Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen IBAN: DE11 6115 0020 0048 2008 86

Volksbank Kirchheim-Nürtingen IBAN: DE69 6129 0120 0130 4500 06

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Aichtal
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Stadt Aichtal
25.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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