WICHTIGE MITTEILUNG
Fälligkeit 2. Abschlagszahlung Wasserzins- und Abwassergebühren
Am 30. Juni 2025 wird die zweite Abschlagszahlung der Wasserzins- und Abwassergebühren 2025 zur Zahlung fällig.
Sollten Sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Zahlung zum Fälligkeitstermin abgebucht. Eventuelle Änderungen bezüglich der Bankverbindung bitten wir umgehend mitzuteilen.
Für Nicht-Abbucher zu beachten: Es erfolgt keine weitere Aufforderung zur Überweisung. Bitte überweisen Sie die Vorauszahlung unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der folgenden Konten:
Bankkonten der Stadtkasse Aichtal:
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen IBAN: DE11 6115 0020 0048 2008 86
Volksbank Kirchheim-Nürtingen IBAN: DE69 6129 0120 0130 4500 06