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Wasserzins und Abwassergebühren

Am 30.06.2025 wurde der zweite Abschlag 2025 für den Wasserzins und die Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Der zu entrichtende Abschlagsbetrag...

Am 30.06.2025 wurde der zweite Abschlag 2025 für den Wasserzins und die Abwassergebühren zur Zahlung fällig.

Der zu entrichtende Abschlagsbetrag ist auf dem Abrechnungsbescheid für das Jahr 2024 ausgewiesen bzw. wurde bei neuen Kunden oder bei Änderungen durch eine besondere Kundenmitteilung bekannt gegeben.

Wir bitten alle Wasserabnehmer, die sich nicht am Abbuchungsverfahren beteiligen, den Abschlag unter Angabe des Buchungszeichens schnellstmöglich zu überweisen, soweit bisher noch keine entsprechende Zahlung erfolgt ist.

Bei allen Kunden, die bisher schon am Einzugsverfahren teilgenommen haben oder die in den letzten Tagen eine neue Abbuchung erteilten, wurde die Belastung auf dem Girokonto von der Stadtkasse rechtzeitig veranlasst.

Hinweis: Es ergehen keine weiteren schriftlichen Aufforderungen zur Bezahlung der Abschläge.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Uhingen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Stadt Uhingen
04.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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