Am 30.06.2025 wurde der zweite Abschlag 2025 für den Wasserzins und die Abwassergebühren zur Zahlung fällig.
Der zu entrichtende Abschlagsbetrag ist auf dem Abrechnungsbescheid für das Jahr 2024 ausgewiesen bzw. wurde bei neuen Kunden oder bei Änderungen durch eine besondere Kundenmitteilung bekannt gegeben.
Wir bitten alle Wasserabnehmer, die sich nicht am Abbuchungsverfahren beteiligen, den Abschlag unter Angabe des Buchungszeichens schnellstmöglich zu überweisen, soweit bisher noch keine entsprechende Zahlung erfolgt ist.
Bei allen Kunden, die bisher schon am Einzugsverfahren teilgenommen haben oder die in den letzten Tagen eine neue Abbuchung erteilten, wurde die Belastung auf dem Girokonto von der Stadtkasse rechtzeitig veranlasst.
Hinweis: Es ergehen keine weiteren schriftlichen Aufforderungen zur Bezahlung der Abschläge.