Mit den in den vergangenen Tagen versandten Abrechnungsbescheiden über den Wasserzins und die Abwassergebühren sind auch die Abschlagsraten für die vier Quartale 2025 festgesetzt worden.
Zum 04.04.2025 ist für das erste Quartal 2025 der nächste Fälligkeitstermin. Die Gebührenpflichtigen erhalten hierüber keinen Bescheid. Dieser Abschlag ist zusammen mit der Jahresabrechnung fällig und bereits eingerechnet. Soweit der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Rechnungsbetrag automatisch Ihrem Konto belastet. Alle Übrigen haben für eine fristgerechte Zahlung selbst zu sorgen.
Auch in diesem Bereich weisen wir auf die unkomplizierte und problemlose Möglichkeit des Lastschrifteinzugs hin. Die Gemeindekasse nimmt Ihnen den Gang zur Bank gerne ab. Lastschriften sind kontogebührenfrei.