Mit den versandten Abrechnungsbescheiden über den Wasserzins und die Abwassergebühren sind auch die Abschlagsraten für die vier Quartale 2024 festgesetzt worden.
Zum 31.12.2024 ist für das 4. Quartal 2024 der nächste Fälligkeitstermin. Da keine Bescheide mehr erteilt werden, bitten wir die Gebührenpflichtigen, für eine fristgerechte Zahlung zu sorgen. Soweit der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Abschlagsbetrag automatisch Ihrem Konto belastet.
Auch in diesem Bereich weisen wir auf die unkomplizierte und problemlose Möglichkeit des Lastschrifteinzugs hin. Die Gemeindekasse nimmt Ihnen den Gang zur Bank gerne ab. Lastschriften sind kontogebührenfrei.