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Wasserzins- und Abwassergebührenbescheide für das Abrechnungsjahr 2025

Jahresverbrauchsabrechnung 2025 Die Bescheide der Jahresverbrauchsabrechnung 2025 des Wasserzinses, der Abwasser- und Niederschlagsgebühr, werden ab...

Jahresverbrauchsabrechnung 2025

Die Bescheide der Jahresverbrauchsabrechnung 2025 des Wasserzinses, der Abwasser- und Niederschlagsgebühr, werden ab dem 06.02.2025 den Grundstückseigentümern zugestellt. In der Abrechnung sind die erhobenen Abschlagszahlungen aus dem Jahr 2025 bereits abgesetzt, so dass nur noch der Differenzbetrag in Rechnung gestellt wird. Die angeforderten Beträge sind bis zum 16.03.2026 an die Stadtkasse Weil der Stadt zu entrichten. Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen bitten wir, den Zahlungstermin zu beachten. Sofern der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftenmandat vorliegt, wird der zu zahlende Betrag von Ihrem Konto abgebucht.

Vorauszahlungen 2026

Mit dem Jahresabrechnungsbescheid 2025 werden die Abschlagszahlungen für 2026 neu festgesetzt. Grundlage der Abschlagszahlung ist der Jahresverbrauch 2025. Die neuen Abschläge werden in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen. Bitte beachten Sie die Abschlagstermine zum 31.03./30.06./30.09. und 31.12. eines jeden Jahres.

Besondere Gebührenbescheide werden bei Fälligkeit der Abschlagszahlungen nicht zugestellt.

Da erfahrungsgemäß Barzahler sehr häufig die Fälligkeit der Abschlagszahlungen nicht beachten, wird zur Vermeidung der Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen empfohlen, der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftenmandat zu erteilen. Dies kann auf der Homepage der Stadt Weil der Stadt heruntergeladen werden.

Für Rückfragen zur Jahresverbrauchsabrechnung 2025 steht Ihnen Herr Himmelseher unter Tel. 07033/521-118 oder E-Mail himmelseher@weil-der-stadt.de zur Verfügung.

Bitte beachten:

Es besteht die Möglichkeit, dass die Gebühren für den Wasserzins, die Abwasser- und Niederschlagsgebühr sowie die Zählergrundgebühr rückwirkend zum 01.01.2026 angepasst werden.

Erscheinung
Wochenblatt der Stadt Weil der Stadt
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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