Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das
Jahr 2025
Das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises hat mit Verfügung vom 21.01.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bestätigt und die vorgesehene Verpflichtungsermächtigung genehmigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird wie folgt bekannt gemacht:
Die Offenlegung findet während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus in Neckargerach, Zimmer 11, statt. Die üblichen Öffnungszeiten sind: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Auf den Anschlag und die Offenlegung wird hiermit hingewiesen.