Zum 1. Januar 2026 ist eine Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) entfällt das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 BMG gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr.
Die Meldebehörden sind damit verpflichtet, einmal jährlich Daten deutscher Staatsangehöriger, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu übermitteln. Die Datenübermittlung dient der Information über freiwillige Wehrdienstmöglichkeiten.
Übermittelt werden:
Bereits bestehende Übermittlungssperren zur Bundeswehr wurden aufgehoben. Eine erneute Einrichtung ist nicht mehr möglich.