Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes in Kraft getreten. Mit dieser gesetzlichen Änderung wurde die bisher bestehende Möglichkeit aufgehoben, der Datenübermittlung an die Bundeswehr zu widersprechen. Das bisherige Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz erlaubte es Bürgerinnen und Bürgern, der Weitergabe ihrer Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung für Informationszwecke zu widersprechen. Im Zuge der Gesetzesänderung wurde die Aufgabe der Wehrerfassung von den Meldebehörden auf die Bundeswehrverwaltung übertragen. Diese sind nun berechtigt, zum Zweck der Wehrerfassung Daten von Wehrpflichtigen im automatisierten Abrufverfahren zu erheben. Alle vor dem 1. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche gegen die Datenübermittlung an die Bundeswehr wurden mit diesem Stichtag gelöscht. Neue Widersprüche oder Anträge auf Übermittlungssperren können nicht mehr gestellt werden.

