Bürgerbüro Bruchsal
76646 Bruchsal
Aus den Rathäusern

Wehrerfassung

Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58 Absatz 1 des Soldatengesetzes darf die Meldebehörde dem Bundesamt für Wehrverwaltung...

Gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 58 Absatz 1 des Soldatengesetzes darf die Meldebehörde dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März folgende Daten über Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden, übermitteln:

  • Familienname
  • Vorname
  • aktuelle Anschrift

Die Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial.

Eine Datenübermittlung unterbleibt, wenn dieser gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz widersprochen wird.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Bürgerbüro, Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz 5 in 76646 Bruchsal oder die für den jeweiligen Stadtteil zuständige Verwaltungsstelle zu richten.

Bruchsal, 15.09.2023

Bürgeramt

Abt. I Bürgerservice und Wahlen

Meldebehörde

Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
Ausgabe 51/2023

Orte

Bruchsal

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bürgerbüro Bruchsal
21.12.2023
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