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Wehrrechtsänderungsgesetz

Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlung Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 – WehrÄndG2011)...

Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlung

Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 – WehrÄndG2011) wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 1.7.2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen fortentwickelt. Dies hat auch Auswirkungen auf das Meldewesen. Die Änderungen traten zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft.

Auf Grundlage von § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Gegen diese Datenübermittlung kann nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz widersprochen werden.

Sie können Ihren Widerspruch zur Datenübermittlung direkt schriftlich an das Bürgerbüro der Gemeinde Albershausen senden. Die entsprechenden Vordrucke liegen für Sie bereit. Unter unserer Homepage: www.albershausen.de können Sie das Widerspruchsformular gleichfalls downloaden. Die Widerspruchsfrist endet zum 28.1.2026.

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Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Albershausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
von Gemeinde Albershausen
30.10.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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