Dies und das

Wehrrechtsänderungsgesetz

Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlung Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011- WehrÖndG2011)...

Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlung

Durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011- WehrÖndG2011) wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt und stattdessen der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen fortentwickelt. Dies hat auch Auswirkungen auf das Meldewesen. Die Änderungen traten zu diesem Zeitpunkt bereits in Kraft.

Auf Grundlage von § 58 des Wehrpflichtigengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Gegen diese Datenübermittlung kann nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz widersprochen werden.

Sie können Ihren Widerspruch zur Datenübermittlung direkt schriftlich an das Bürgerbüro der Gemeinde Altdorf senden.

Die Widerspruchsfrist endet zum 28.01.2026

Ihr Bürgerbüro

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Altdorf
03.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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