Die Weihnachtsfeier findet am 2. Montag im Dezember, den 9.12.2024, ab 14.30 Uhr im Betreuten Wohnen (Josefshaus), Hauptstr. 21 in Tennenbronn statt – Näheres folgt.
Wenn die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Patienten nicht innerhalb einer Woche der Krankenkasse meldet, darf die Krankenkasse die Auszahlung des Krankengeldes nicht verweigern. Wenn das Krankengeld nicht kommt, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse und stellen klar, dass die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verspätet gemeldet hat.
Zu beachten ist: Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber auch weiterhin über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die auf Minijob-Basis außerhalb von Privathaushalten beschäftigt sind. Der Arbeitnehmer kann dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.
Euer VdK Ortsverband Tennenbronn
Vorsitzende Helga Müller – Tel. 07725/7783 – E-Mail-Adresse: vdk-tennenbronn@t-online.de