Aus den Rathäusern

Weihnachtsmarkt 2024

Am Samstag, den 7. Dezember 2024 veranstaltet die Gemeinde Oberstenfeld ab 15 Uhr wieder ihren traditionellen Weihnachtsmarkt. Interessierte Ausstellerinnen...
Foto: Dr. Qingwei Chen

Am Samstag, den 7. Dezember 2024 veranstaltet die Gemeinde Oberstenfeld ab 15 Uhr wieder ihren traditionellen Weihnachtsmarkt.

Interessierte Ausstellerinnen und Aussteller aus Oberstenfeld, Gronau und Prevorst können sich durch Rücksendung des unten abgedruckten Abschnitts bis spätestens

Freitag, 25. Oktober 2024

bewerben.

Wir bitten in jedem Fall auch dann um eine Anmeldung, wenn Sie in den vergangenen Jahren bereits teilgenommen haben oder Ihr Ladengeschäft hierzu öffnen möchten.

Nach dem 25. Oktober 2024 werden wir die Standeinteilung vornehmen und Sie rechtzeitig über den Ablauf und Ihre Zulassung sowie über die für Sie vorgesehene Standmöglichkeit informieren.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Knautz unter 07062 | 261-58 oder unter knautz@oberstenfeld.de zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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An das

Bürgermeisteramt Oberstenfeld

z. Hd. Frau Knautz

Großbottwarer Straße 20

71720 Oberstenfeld

Bewerbung für einen Standplatz zum Weihnachtsmarkt am 7. Dezember 2024

(Antrag bitte vollständig ausfüllen!)

Ich würde gerne am Oberstenfelder Weihnachtsmarkt am 7. Dezember 2024 teilnehmen.

Name, Vorname: …

Adresse: …

Telefon: …E-Mail-Adresse: …

Länge/Tiefe des Standes (bitte genau angeben):

m…m

Ich benötige Strom: ja: nein:

Warenangebot des Standes: …

Es werden alkoholische Getränke ausgeschenkt ja: nein:

Achtung: Gemäß den rechtlichen Vorgaben müssen sämtliche von den Standbetreibern mitgebrachte Elektrogeräte und Stromkabel müssen den gültigen VDE-Bestimmungen entsprechen und DGUV V3 geprüft sein. Bei Geräten, die innerhalb des letzten Jahres gekauft wurden, und somit noch keine Prüfung notwendig war, ist die Originalrechnung vorzulegen. Die Geräte werden am Markttag von einem Fachmann kontrolliert und abgenommen. Ist Ihr Gerät noch nicht geprüft oder haben Sie Fragen dazu, kontaktieren Sie bitte ein Fachunternehmen. Nicht geprüfte Geräte müssen am Markttag außer Betrieb gesetzt und der Stand muss gegebenenfalls geschlossen werden.

Ermächtigung zum Einzug der Standgebühr Weihnachtsmarkt mittels SEPA-Lastschriftmandat

Zahlungsempfänger:

Gemeinde Oberstenfeld

Großbottwarer Straße 20

71720 Oberstenfeld

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE15ZZZ00000152862

Mandatsreferenz: das Buchungszeichen entspricht der Mandatsreferenz

Ich ermächtige (Wir ermächtigen) den oben genannten Zahlungsempfänger, wiederkehrende Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen.

Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von oben genannten Zahlungsempfänger auf mein (unser) Konto gezogene(n) Lastschrift(en) einzulösen.

Hinweis: Ich kann (wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unseren) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungspflichtiger (Kontoinhaber):

Vorname und Name: …

Straße und Hausnummer: …

Postleitzahl und Ort: …

Kreditinstitut (Name): …

BIC: _ _ _ _ _ _ _ _ I _ _ _

IBAN:DE _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _

Gewerblicher Stand (25 Euro)…Privater Stand (15 Euro)…

Durch meine Unterschrift bestätige ich,

  • dass ich damit einverstanden bin, dass die Anmeldegebühr in Höhe von 15 Euro (gewerbliche Anbieter 25 Euro) per Lastschrift von meinem oben stehenden Konto abgebucht wird. Die Abbuchung erfolgt nach Zusage eines Standplatzes
  • dass ich damit einverstanden bin, dass meine Daten für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen
  • dass meine Kontaktdaten zur besseren Absprache an die anderen Standbetreiber weitergeleitet werden dürfen

Ort, Datum: Unterschrift(en):

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2024
von Gemeinde Oberstenfeld
04.10.2024
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