Seit kurzem setzt die Gemeinde Weingarten einen ehrenamtlichen Stadtjäger ein. Mit dieser Maßnahme möchte man der zunehmenden Bedeutung eines aktiven und fachkundigen Wildtiermanagements im besiedelten Bereich Rechnung tragen.
Die Einsetzung erfolgte durch Bürgermeister Eric Bänziger und auf Grundlage des § 13a des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) Baden-Württemberg. Der Begriff des Stadtjägers entstammt dabei als Rechtsbegriff dem Gesetz.
Der Stadtjäger hat die Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger in Fragen des Wildtiermanagements zu beraten und bei Problemen mit Wildtieren auf privaten Grundstücken zu unterstützen. Er ist auch befugt, in befriedeten Bezirken – also innerhalb der geschlossenen Ortschaft – jagdlich tätig zu werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist. Dies ist dann notwendig, wenn beispielsweise Wildtiere wie Füchse, Wildschweine, Waschbären oder Marder in Siedlungsbereiche eindringen, dort Schäden verursachen oder eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen. Der Stadtjäger ist dabei ausdrücklich nicht als regulärer Jagdausübungsberechtigter tätig, sondern erfüllt eine Sonderfunktion zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit ist der Stadtjäger nur über das Ordnungsamt der Gemeinde erreichbar.
Ansprechpartnerin ist Ulrike Ihle, Tel. 07244 702061 oder E-Mail: ordnungsamt@weingarten-baden.de. (pm/red)