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Weitere Fälle von Geflügelpestvirus im Landkreis Esslingen nachgewiesen

– Aufstallungspflicht entlang des Neckars Aufgrund weiterer Nachweise des Geflügelpestvirus bei Wildgänsen hat das Landratsamt Esslingen eine Aufstallungspflicht...

– Aufstallungspflicht entlang des Neckars
Aufgrund weiterer Nachweise des Geflügelpestvirus bei Wildgänsen hat das Landratsamt Esslingen eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einer Zone von 500 Metern beiderseits des Neckars erlassen. In diesem Gebiet muss Geflügel für einige Wochen in Ställen gehalten werden.
Nachdem das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N1 erstmals Ende November bei einer Graugans im Landkreis Esslingen nachgewiesen wurde, sind inzwischen acht weitere Wildgänse entlang des Neckars beprobt und positiv auf das Geflügelpestvirus getestet worden.
Vor diesem Hintergrund muss am hiesigen Neckarabschnitt von einer akuten Infektionsgefahr für Wildvögel und Geflügel ausgegangen werden. Das Landratsamt Esslingen wird daher mit Allgemeinverfügung vom 4. Dezember 2025 gemäß aktueller Risikobewertung eine entsprechende Aufstallungspflicht für Geflügel entlang des Neckars erlassen.
Geflügel darf in nächsten Wochen nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden. Eine Haltung im Freilauf ist alternativ nur dann zulässig, wenn das Geflügel sicher vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 15. Januar 2025 befristet. Von der Maßnahme sind etwa 150 vor allem kleine und mittlere Geflügelhaltungen betroffen. Die größeren Betriebe haben ihr Wirtschaftsgeflügel bereits aufgestallt.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Landkreises unter dem Titel „Allgemeine Informationen“ und unter „Ausschreibungen/Bekanntmachungen“ abrufbar unter www.landkreis-esslingen.de. Dort finden sich weitere Ausführungen zur Geflügelpest.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Aichtal
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2025
von Stadt Aichtal
10.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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